Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Network Karriere
Die Network-Karriere – GKM-Zentralredaktion GmbH veröffentlichte am 27.10.2009 auf ihrer Internetseite www.network-karriere.com unter der Überschrift „FE.N. muss Depotpartneranträge auf Verlangen rückabwickeln“ einen Bericht über die FASHION europe.net Limited (FE.N).
In dem Online-Artikel behauptete die Network-Karriere unter anderem: dass FE.N laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 16 0 188/09 verpflichtet sei, ihre Depotpartnerverträge rückabzuwickeln, wenn der Depotpartner einen Depotvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben hat und die Rückabwicklung verlangt.
Ferner behaupt die Network Karriere, dass jeder FE.N-Depotpartner seine auf den Abschluss des Depotpartner-Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen könne.
Da diese Behauptung nach der hier vertretenen Ansicht nicht der Wahrheit entspricht und den guten Ruf von FE.N schädigt, erließ das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 16.11.2009 – 324 O 612/09) antragsgemäß gegen die Network-Karriere eine einstweilige Verfügung, die es dem Verlag verbietet, zu behaupten,
dass jeder FE.N-Depotpartner seine auf den Abschluss des Depotpartner-Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen kann mit der Folge, dass der Depotvertrag rückabzuwickeln ist, sofern FE.N bei Abschluss des Depotpartner-Vertrages nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat,
Die Network Karriere konnte sich mit der Gerichtsentscheidung nicht anfreunden und legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Widerspruch ein und teilte ihre Meinung zu dem Verfahren auch auf ihrem Onlineportal im Rahmen ihrer Branchen News mit.
Die Hamburger Richter allerdings vermochten sich nicht ansatzweise der Auffassung der Network Karriere anschließen und bestätigten auf die mündliche Verhandlung vom 18.12.2009 mit Urteil vom 22.12.2009 (Az.: 324 O 612/09) die einstweilige Verfügung per Urteil.
Die Network Karriere hat nach Zustellung der nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung die Möglichkeit, auch gegen diese Gerichtsentscheidung Rechtsmittel z.B. Berufung einzulegen. FE.N wiederum wird nun die nächsten juristischen Schritte gegen die Network Karriere veranlassen.

