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Abwehr von Abmahnungen / Verfolgung von Rechtsverstößen durch spezialisierte Kanzlei

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie gegen eine Rechtsverletzung vorgehen?

– Keine Experimente – Wir machen das! –

Wir haben Erfahrung aus weit über 1.000 Fällen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts und Markenrechts.

Wir vertreten Sie bundesweit, schnell & erfolgsorientiert. Gehen Sie kein Risiko ein und setzen Sie auf die fachliche Kompetenz unserer spezialisierten Kanzlei.

Soforthilfe – Kostenloses telefonisches Ersttelefonat – bundesweit

Rufen Sie uns an unter 040 – 73 440 860 oder senden Sie uns eine E-Mail an: beratung@sus-law.de

Unsere Kanzlei ist auf den gewerblichen Rechtsschutz (nämlich das Markenrecht und Wettbewerbsrecht), das Urheberrecht, das Internetrecht und das Medienrecht spezialisiert. Aufgrund unserer deutschlandweiten, gerichtlichen Tätigkeit haben wir umfassende Kenntnis über die unterschiedliche Gerichtspraxis zu den unterschiedlichen Rechtsproblemen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir tagtäglich neue Abmahnungen und/oder neue abzumahnende Rechtsverstöße auf unserem Tisch, die uns von unseren Mandanten vorgelegt werden.

Zu unseren Mandanten gehören eine große Zahl von Rechteinhabern, Online-Shops, mittelständischen Wirtschaftunternehmen ebenso wie eine Vielzahl von Mandanten, die als Gewerbetreibende oder Privatpersonen Abmahnungen erhalten haben.

Wir kennen somit in unserer täglichen Praxis stets beide Seiten, nämlich sowohl die Situation des Abgemahnten als auch die des Abmahnenden. Dieser sehr umfassende Erfahrungsschatz ermöglicht es uns, die Kosten und Risiken für unsere Mandanten bestmöglich zu minimieren.

Kontaktaufnahme:

040 73 440 86 0 –  beratung@sus-law.de

Kostenneutraler Erstkontakt

Abmahnung – was ist das?

Abmahnungen sind außergerichtliche Schreiben, die regelmäßig nach einem ähnlichen Muster aufgebaut sind. Der vermeintliche Rechtsverletzer wird unter Darlegung des Rechtsverstoßes aufgefordert, eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen und soll für den Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe versprechen. Zugleich wird er regelmäßig zum Ersatz des Schadens wie z.B. den entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Bitte beachten Sie stets, dass Abmahnungen in der Regel auch gültig sind, wenn sie nicht per Einschreiben geschickt werden oder keine Originalvollmacht bzw. überhaupt keine Vollmachtskopie beigefügt ist.

Die meisten Abmahnungen enthalten vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die regelmäßig im Interesse des Abmahnenden formuliert sind.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Verhaltenweise unbedingt befolgen:

  • Ignorieren Sie niemals eine Abmahnung, da dies kostenintensive Folgen nach sich ziehen kann. Reagieren Sie auf jeden Fall.

  • Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzte Frist selbst wenn Sie die Frist für zu kurz bemessen halten.

  • Unterzeichnen Sie keine von dem Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung. Derartige Erklärungen binden Sie für 30 Jahre.

  • Nehmen Sie umgehend nach Erhalt einer Abmahnung Kontakt zu uns auf und nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu dem Abmahnenden oder dessen Rechtsanwalt auf.

Rechtsverstoß entdeckt – was tun?

Sollten Sie feststellen, dass einer Wettbewerber irreführend wirbt, Ihre Marke verletzt wird, Ihre Urheberwerke unerlaubt genutzt werden oder der Ruf Ihrer Person verletzt wird, ist ein unverzügliches Handeln gegen diese Rechtsverstöße unerlässlich.

Im Wettbewerbsrecht gilt die Faustformal, dass binnen eines Monats ab Entdeckung eines Rechtsverstoßes eine einstweilige Verfügung gegen den Rechtsverletzer beantragt werden muss.

In solchen Fällen bietet sich vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens häufig eine vorherige Abmahnung an, um den Gegner außergerichtlich zu einem Einlenken zu bewegen.

Wenn Sie einen Rechtsverstoß feststellen, sollten Sie folgende Verhaltenweise unbedingt befolgen:

  • Sichern Sie den Rechtsverstoß.

  • Beachten Sie unbedingt, dass Sie sehr zügig handeln, damit der Rechtsverstoß schnellstmöglich beseitigt werden kann.

  • Nehmen Sie umgehend nach Entdeckung eines Rechtsverstoßes Kontakt zu uns auf.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch unter nachfolgender Telefonnummer/E-Mailadresse zur Verfügung:

040 73 440 86 0 -  beratung@sus-law.de

Kostenneutrales Erstgespräch

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